BOLDLY GO AGB Seminar Data Science | BOLDLY GO INDUSTRIES, die Innovations- und Technologieberatung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH zur Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Jamm, Schwedlerstraße 6, 60314 Frankfurt am Main als Veranstalter, zur Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen.

§ 2 Anmeldung
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt online über das Anmeldetool oder per E-Mail. Das Angebot an Veranstaltungen, Sessions, Workshops, Webinaren usw. richtet sich ausschließlich an Firmenkunden. Externe Berater, Freelancer und Privatpersonen sind von der Anmeldung ausgenommen.

(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung zur Veranstaltung berücksichtigt werden kann, erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung. Mit dem Zugang der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH zustande.

(3) Kann die Anmeldung zu der gewünschten Veranstaltung mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert BOLDLY GO INDUSTRIES den Teilnehmer hierüber und weist ggf. auf alternative Veranstaltungen hin.

 

§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung (Teilnahmegebühr) ist dem Anmeldeformular zu entnehmen. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung (inklusive Arbeitsunterlagen, Pausengetränke und Mittag- und Abendessen). Nicht im Preis enthalten sind Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer. Der genannte Betrag versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH sendet dem Teilnehmer mit bzw. nach erfolgter Anmeldebestätigung eine Rechnung über die Vergütung zu. Die Kosten sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung an die BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH zu zahlen.

 

§ 4 Änderungen der Veranstaltung
(1) Die BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, anstelle der angekündigten andere Referenten einzusetzen oder das Programm der Veranstaltung zu ändern. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder einer Kürzung der Veranstaltung, gilt der Vertrag für die geänderte Zeitdauer als abgeschlossen, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung widerspricht; auf diese Rechtsfolge ist der Teilnehmer in der Mitteilung hinzuweisen. Eine Reduzierung des vereinbarten Preises erfolgt nicht.

(2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Ausfall des Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl kann die BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH die Veranstaltung absagen und den Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall entfallen die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen der Parteien; der Teilnehmer erhält eine bereits geleistete Vergütung zurück. Ein Anspruch auf Reise-und/oder Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens der BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

(3) Über Änderungen von Zeit oder Ort der Veranstaltung und über wesentliche Änderungen im Ablauf der Veranstaltung, sowie über eine Absage der Veranstaltung gemäß Abs. 1 informiert die BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich.

 

§ 5 Rücktritt; Ersatzteilnehmer
(1) Der Teilnehmer ist vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Er kann anstelle eines Rücktritts einen Ersatzteilnehmer benennen. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich, per Fax oder E-Mail gegenüber der BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH an die unten angegeben Kontaktdaten zu erklären. Geht die Rücktrittserklärung bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei BOLDLY GO INDUSTRIES ein, wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 75,00 zzgl. 19 % MwSt.
erstattet.

(2) Geht die Rücktrittserklärung später als drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei BOLDLY GO INDUSTRIES ein oder nimmt – ohne eine solche Erklärung – weder der Teilnehmer noch ein Ersatzteilnehmer an der Veranstaltung teil, so hat die BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.

(3) Der BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH steht der Nachweis eines höheren, dem Teilnehmer steht der Nachweis eines geringeren, durch den Rücktritt oder das Nichterscheinen entstandenen Schadens frei.

 

§ 6 Haftung
(1) Die BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH haftet nicht für den Verlust von zu Veranstaltungen mitgebrachten Sachen.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH.

(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Teilnehmers abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (4) unberührt. Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unterliegen nicht der Regelung des Abs. (4).

 

§ 7 Urheberrecht, Bildaufnahmen
(1) Die Veranstaltungsunterlagen dürfen nur durch den Teilnehmer persönlich genutzt und nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH und des Referenten bzw. Dritten ganz oder in Auszügen vervielfältigt, veröffentlicht oder sonst an Dritte weitergegeben werden. Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton-oder Videobänder, ist nicht zulässig.

(2) Sollte der Referent selbst Unterlagen online bereitstellen, übernimmt BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Korrektheit oder Qualität der bereitgestellten Unterlagen. Für den Inhalt sowie Schäden, die durch Nutzung derartiger Informationen und online angebotener Links entstehen, haftet allein der Referent.

(3) BOLDLY GO INDUSTRIES ist berechtigt, gewerbliche Bild- und Videoaufnahmen von, auf und im Zusammenhang mit der Veranstaltung anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und insbesondere zu Marketingzwecken zu nutzen. An Aufnahmen an denen ein Recht des Teilnehmers am eigenen Bild entsteht, erteilt der Teilnehmer BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH das Recht, diese zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.

 

§ 8 Datenschutz
Die BOLDLY GO INDUSTRIES GmbH verwendet die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen Informationen über weitere Angebote zu schicken. Wir informieren unsere Kunden außerdem telefonisch, per E-Mail oder Fax über für sie interessante Weiterbildungsangebote, die den von ihnen genutzten ähnlich sind. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke selbstverständlich jederzeit widersprechen oder eine erteilte Einwilligung widerrufen.

 

Frankfurt am Main, September 2020

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